OU Waake kann gebaut werden

Pressemitteilung Nr. 94/2009 des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 29.12.2009:
Das Bundesverwaltungsgericht hat in letzter Instanz entschieden: Ortsumfahrung Waake der B 27 östlich von Göttingen kann gebaut werden.

Zwei Naturschutzvereine haben beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts eingelegt, mit dem ihre Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumfahrung Waake im Zuge der B 27 östlich von Göttingen abgewiesen worden waren. Sie haben außerdem einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die zwischenzeitlich von der Beklagten angeordnete sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt.

Die Kläger haben beanstandet, dass das Oberverwaltungsgericht sie für nicht befugt gehalten hat, die nach ihrer Meinung nicht gesicherte Finanzierung des Vorhabens zu rügen. Außerdem habe das Oberverwaltungsgericht verfahrensfehlerhaft angenommen, dass das Vorhaben zu keiner erheblichen Beeinträchtigung eines von der Trasse teilweise in Anspruch genommenen europäischen Schutzgebiets führe und dass es zu keiner signifikanten Steigerung des Kollisionsrisikos für ein Vorkommen der Wildkatze in dem fraglichen Gebiet komme.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde zurückgewiesen, weil die geltend gemachten Revisionszulassungsgründe nicht vorlägen, und den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss ist damit bestandskräftig.

BVerwG 9 B 26.09 und 9 VR 6.09 - Beschlüsse vom 28. Dezember 2009