Beseitigung von Laub und Reinigung der Gossen

Aufgrund der fortschreitenden Jahreszeit weist das Ordnungsamt der Samtgemeinde Radolfshausen darauf hin, dass sich die Straßenreinigungspflicht bis zur Fahrbahnmitte erstreckt und auch die Beseitigung des Laubes und die Reinigung der Gossen umfasst. Das auf befestigten Verkehrsflächen befindliche Laub kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und zu einer Gefährdung der Verkehrsteilnehmer führen. In stark verschmutzten Gossen kann Regenwasser nicht mehr in die Regenwasserkanäle abgeleitet werden. Reinigungspflichtig sind alle Eigentümer deren Grundstücke an die öffentlichen Straßen angrenzen. Auch Eigentümer deren Grundstücke durch einen Graben, einen Grünstreifen, eine Mauer, eine Böschung oder auf andere Weise von der Straße getrennt sind, obliegt die Reinigungspflicht. Alle Reinigungspflichtigen werden gebeten, vor ihrem Grundstück heruntergefallenes Laub zu beseitigen und die Gosse sauber zu halten.